BürgerEnergie
Stauferland eG
BürgerEnergie
Stauferland eG
Mitmachen können Privatpersonen aus der Region Stauferland (im Wesentlichen der Ostalb- und Rems-Murr-Kreis sowie die Landkreise Heidenheim und Göppingen), aber auch Unternehmen und Kommunen aus dieser Region. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie in der Satzung und in der Rubrik Mitglied werden.
Ein Geschäftsanteil hat den Wert von 200 Euro. Seit dem 01.01.2019 kann jedes Mitglied nur noch maximal 5 Anteile erwerben.
Angestrebt wird eine durchschnittliche Rendite von um die drei Prozent.
Bürger machen Energie
Laut § 1 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) ist eine Genossenschaft eine Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.
Die BürgerEnergie Stauferland eG verfolgt als Ziele:Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd unterstützte mit seinem 10-Punkte-Programm aus dem Jahr 2011 die Gründung einer Energiegenossenschaft.
Über 300 Mitglieder treiben mit ihren Anteilen nunmehr die Erzeugung von regenerativen Energien vor Ort voran.
Unser Vorstand
Die BürgerEnergie-Stauferland eG wurde von der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH sowie der VR-Bank Ostalb eG initiiert. Beide stellen je ein Vorstandsmitglied, das für die eG ehrenamtlich arbeitet. Gemeinsam bringen sie den Sachverstand eines kommunalen Energieversorgers und den einer Genossenschaftsbank in die Geschäftsführung ein. Damit garantieren sie eine professionelle Leitung der BürgerEnergie-Stauferland eG – eine wichtige Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Dieser soll in den kommenden Jahren nicht nur möglichst viele neue Anlagen für die Erzeugung Erneuerbarer Energien entstehen lassen, sondern den Genossenschaftsmitgliedern auch eine attraktive Rendite auf ihre Einlagen bringen. Angestrebt wird eine durchschnittliche Rendite von um die drei Prozent.
Projekte der BürgerEnergie-Stauferland eG
Photovoltaikanlagen
13 Photovoltaikanlagen der BürgerEnergie-Stauferland speisen in Schwäbisch Gmünd klimaschonenden Strom ins Netz ein. Insgesamt produzieren die Anlagen jährlich ca. 532.200 Kilowattstunden Strom. Die Genossenschaft hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Region voranzutreiben und die Anzahl der Anlagen stets zu erweitern.
Berghülen und Schopfloch
Von Solarenergie profitieren
Die BürgerEnergie-Stauferland eG ist mit 49 Prozent an der Solarpark Mutlanger Heide GmbH & Co. KG beteiligt.
Seit Januar 2013 wird auf der Mutlanger Heide Strom von einem der größten Solarparks Baden-Württembergs produziert. Auf einer Fläche von 13,8 Hektar werden mit 23.628 Modulen jährlich 7 Mio. Kilowattstunden Strom erzeugt. Das entspricht der Verbrauchsmenge von knapp 2.000 Vier-Personen-Haushalten.
Durch den Solarpark Mutlanger Heide konnten bereits knapp 50.400.000 Kilogramm CO2 Emissionen eingespart werden.
Daten
& Fakten
Projekte umgesetzt
13 Photovoltaikanlagen der BürgerEnergie-Stauferland eG speisen in Schwäbisch Gmünd klimaschonenden Strom ins Netz ein. Insgesamt produzieren die 13 Anlagen jährlich ca. 532.200 Kilowattstunden Strom.
Mitglieder und mehr IN DER GENOSSENSCHAFT
Jedes Mitglied der BürgerEnergie-Stauferland gestaltet die Energiewende und den Klimaschutz im Stauferland mit.
qm SOLARFLÄCHE
Tonnen CO2 GESPART IN SCHOPFLOCH
Der Windpark Schopfloch verfügt über eine Anlage mit 2 Megawatt Leistung. Damit lässt sich der Jahresstrombedarf von rund 1.200 Haushalten decken und etwa 3.200 Tonnen CO2 einsparen.
Tonnen CO2 GESPART IN BERGHÜLEN
In Berghülen sind drei Anlagen desselben Typs seit November 2012 in Betrieb – mit dem Potenzial, ca. 3.400 Haushalte zu versorgen und den CO2-Ausstoß jährlich um über 9.000 Tonnen zu verringern.
So werden Sie Mitglied der BürgerEnergie-Stauferland
1.
Im Downloadbereich finden Sie das Formular zur Beitrittserklärung mit dem Sie auch gleichzeitig Ihre Beiträge erhöhen können.
Ergänzen Sie das Formular mit Ihren Daten. Sie haben die Möglichkeit das Formular digital auszufüllen.
3.
Vergessen Sie nicht einzutragen, wie viele Genossenschaftsanteile Sie sich sichern wollen. Ein Geschäftsanteil hat den Wert von 200 Euro. Seit dem 01.01.2019 kann jedes Mitglied nur noch maximal 5 Anteile erwerben.
Der Invest je Genossenschaftsmitglied ist folglich auf 1.000 Euro begrenzt.
6.
Senden Sie uns Ihre Beitrittserklärung mit einer Kopie eines aktuell gültigen Legitimationspapiers (z.B. Personalausweis) zu. Sie können uns die Unterlagen digital oder per Post zusenden.
7.
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach der gesetzlichen Neuregelung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie die Pflicht besteht, ein gültiges Ausweisdokument beim Abschluss von Mitgliedsanträgen vorzulegen. Weitere Infos finden Sie hier.
Mitglied der Genossenschaft zu werden – das ist kein großer Aufwand.
Fragen zur Mitgliedschaft?
Stefanie Kamberger | Telefon: 07361/507-307 | E-Mail: info@buergerenergie-stauferland.de
FAQ
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Hier werden Sie die meisten Antworten finden. Sollten noch Fragen offen sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Im Prinzip kann sich jeder beteiligen – Privatpersonen, wie auch Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen.
Von 200 Euro aufwärts ist man berechtigt, Genossenschaftsmitglied zu werden. So viel kostet ein Geschäftsanteil. Seit dem 10.10.2016 kann jedes Mitglied nur noch maximal 5 Anteile erwerben.
Dazu müssen Sie eine Beteiligungserklärung abgeben, in der Sie auch die Höhe Ihrer Beteiligung festlegen. Das Formular sowie weitere Information über eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft finden Sie hier.
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie ein Willkommensschreiben mit dem Hinweis, dass Sie nunmehr Mitglied der BürgerEnergie sind inklusive Ihrer Mitgliedsnummer, mit einer Information über die Anzahl Ihrer gezeichneten Anteile und dem Datum, wann Ihnen Ihre Beteiligungssumme vom Konto abgebucht wird.
Dazu können Sie das Formular mit der Beteiligungserklärung nutzen, in der Sie auch die Höhe Ihrer erneuten Beteiligung festlegen. Das Formular finden Sie hier.
Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft oder einzelne Geschäftsanteile zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren schriftlich kündigen.
Ein Mitglied kann jederzeit sein Geschäftsguthaben durch einen schriftlichen Vertrag einer anderen Person übertragen. Der Erwerber tritt dadurch an an die Stelle des bisherigen Mitgliedes. Die Rechte und Pflichten gehen auf den Erwerber über. Ein Formular hierzu können Sie per Mail bei uns anfordern.
Nach dem Tod eines Mitgliedes wird seine Mitgliedschaft auf den Erben übertragen. Die Mitgliedschaft des Erben endet nicht mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, sondern wird fortgesetzt, wenn der Erbe die zum Erwerb der Mitgliedschaft erforderlichen Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 der Satzung der Genossenschaft erfüllt.
Wird ein Mitglied durch mehrere Erben beerbt, so endet die Mitgliedschaft der Erben am Schluss des darauffolgenden Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, sofern die Erben untereinander die Mitgliedschaft nicht einem Miterben übertragen.
Sonne, Wind und Wasserkraft sind nicht immer zuverlässige Energiequellen. Daher kann der Ertrag aus solchen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien schwanken. Fällt eine Anlage aus, springt eine Versicherung ein. Das Risiko kann außerdem dadurch gemindert werden, in dem die Genossenschaft in alle verfügbare Technologien investiert.